Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Diese AGB gelten für alle Leistungen, die von GrowVisible Consulting – Stephanie Ettah, c/o flexdienst – #20356, Kurt-Schumacher-Straße 76, 67663 Kaiserslautern, Deutschland (nachfolgend „Auftragnehmerin"), im Rahmen freiberuflicher Marketingberatung und digitaler Dienstleistungen erbracht werden.
§ 1 Geltungsbereich und B2B-Beschränkung
(1) Diese Bedingungen gelten für sämtliche Verträge, die zwischen der Auftragnehmerin und ihren Kunden/Kundinnen
(nachfolgend „Auftraggeber") geschlossen werden.
(2) Ausschließliche Geltung für Unternehmer (B2B): Das Angebot der Auftragnehmerin richtet sich
ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder
öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Mit Vertragsschluss bestätigt der Auftraggeber, dass er in Ausübung seiner
gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Ein gesetzliches Widerrufsrecht für Verbraucher
(§ 13 BGB) besteht daher nicht.
(3) Abweichende Vereinbarungen gelten nur, wenn sie schriftlich (Textform genügt, z. B. per E-Mail) bestätigt wurden.
(4) Entgegenstehende oder abweichende AGB des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, die Auftragnehmerin
stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
§ 2 Leistungsbeschreibung
(1) Die Auftragnehmerin bietet Beratung, Strategieentwicklung und operative Umsetzung im Bereich digitales Marketing –
insbesondere die Konzeption und den Aufbau systembasierter Funnels (z. B. Landingpages, E-Mail-Automationen,
Webdesign, SEO, Google Ads & Meta Ads, Performance Marketing, Copywriting) sowie begleitende Analysen und Optimierungen.
(2) Art, Umfang, Ziele und Prioritäten der Leistung werden individuell im Projektvertrag oder per schriftlicher
Vereinbarung (z. B. E-Mail, Angebot) festgelegt und können sich im Projektverlauf einvernehmlich weiterentwickeln,
wenn sich neue Handlungsfelder zeigen.
(3) Die Auftragnehmerin schuldet eine fachgerechte Dienstleistung (Tätigkeitsschuld), keinen bestimmten
wirtschaftlichen Erfolg. Marketingmaßnahmen unterliegen zahlreichen externen Faktoren (Marktumfeld, Wettbewerb,
Produkt-/Angebotsqualität, Budget, Mitwirkung des Auftraggebers), auf die die Auftragnehmerin keinen Einfluss hat.
Prognosen, Einschätzungen oder Beispielrechnungen stellen ausdrücklich keine Garantie oder Zusicherung dar.
§ 3 Vertragsschluss und Projektvereinbarung
(1) Angebote der Auftragnehmerin sind freibleibend und unverbindlich.
(2) Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Bestätigung (Textform, z. B. E-Mail) oder durch Beginn der
Leistungserbringung nach Auftragserteilung zustande.
(3) Jedes Projekt wird individuell vereinbart. Leistungsumfang, Vergütungsmodell und Zeitrahmen ergeben sich aus
der jeweiligen Projektvereinbarung.
§ 4 Vergütungsmodell
Die Zusammenarbeit erfolgt in klar definierten Schritten. Das Vergütungsmodell richtet sich nach der jeweiligen Projektstufe und Branche und wird individuell vereinbart. Es gilt das Prinzip: Starter-Pakete und Einmalprojekte als Einstieg, fortlaufende Betreuung nach Vereinbarung.
4.1 Erstgespräch
Das Erstgespräch dient der Klärung von Zielen, Ausgangslage und Potenzial. Es ist unverbindlich und kostenfrei.
Ein Vertragsverhältnis entsteht hierdurch nicht.
4.2 Laufende Betreuung: Einstiegsmodell (Einmalzahlung + Erfolgsbeteiligung)
Für die Einstiegsphase im Bereich Google Ads & Meta Ads Verwaltung (insb. für Handwerk und Immobilienmakler) gilt ein Hybridmodell, bestehend aus einer einmaligen Zahlung zur Deckung des Setup-Aufwands und einer zusätzlichen erfolgsbasierten Provision. Die genauen Konditionen werden vor Projektstart individuell schriftlich vereinbart. In der Regel umfasst dies:
– Einmalzahlung (Setup & Tools): 150–280 € je nach Umfang & Komplexität (inklusive laufender Analyse, Optimierungssteuerung und Tool-Kosten).
– Erfolgsbeteiligung Handwerk & Dachdecker: Zusätzlich 5–8 % Provision auf vermittelte Aufträge.
– Erfolgsbeteiligung Immobilienmakler: Zusätzlich 10 % Provision pro erfolgreichem Abschluss.
– Werbebudget: Das Werbebudget für Anzeigen ist nicht im Festpreis enthalten und wird vom Auftraggeber direkt an die jeweiligen Plattformen gezahlt.
– Einmaliges Account-Setup: Falls noch kein Google Ads oder Meta Ads Account existiert, wird eine einmalige Einrichtungsgebühr von 200 € berechnet.
4.3 Einmalige Projekte (Landingpages, Copywriting, E-Mail-Systeme)
Für einmalige Projekte wird ein individueller Festpreis vereinbart. Richtwerte:
– Landingpage Launch: 800–1.200 € einmalig, je nach Aufwand.
– Landingpage Convert (inkl. Copywriting, Zielgruppenanalyse & Tracking): 2.000–3.500 € einmalig, je nach Aufwand.
Das Projekthonorar ist erst nach Projektabschluss fällig. Einmalige Projekte haben keine Mindestlaufzeit und es erfolgt kein automatischer Folgevertrag.
4.4 Retainer-Modell (Monatliche Betreuung)
Nach erfolgreicher Einstiegsphase oder auf Anfrage kann die Zusammenarbeit in ein Retainer-Modell übergehen. Der Wechsel erfolgt nicht automatisch, sondern nur nach gemeinsamer Absprache. Die Konditionen für die laufende Optimierung von Kampagnen, SEO, Landingpages und Texten werden individuell vereinbart.
4.5 Fälligkeit und Nachweis der Erfolgsbeteiligung
Die erfolgsbasierte Vergütung wird fällig, sobald der vereinbarte Erfolg nachweisbar eingetreten ist (z. B. Auftragsabschluss, notarieller Kaufvertrag).
Der Auftraggeber ist verpflichtet, der Auftragnehmerin auf Anfrage die zur Abrechnung erforderlichen
Nachweise innerhalb von 14 Tagen bereitzustellen.
Kommt der Auftraggeber seiner Nachweispflicht nicht nach, ist die Auftragnehmerin berechtigt, die Provision auf Basis
plausibler Schätzwerte abzurechnen.
4.6 Umsatzsteuer
Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet (Kleinunternehmerregelung). Alle genannten Beträge
sind Endbeträge.
4.7 Zahlungsbedingungen
(1) Das Honorar für Einmalprojekte wird erst nach Projektabschluss in Rechnung gestellt.
(2) Externe Tool-Kosten werden ab Aktivierung fällig und sind direkt an die Drittanbieter zu entrichten bzw. werden gesondert ausgewiesen.
(3) Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen nach Zugang zahlbar, sofern nicht individuell anders vereinbart.
4.8 Zahlungsverzug und Konsequenzen
(1) Kommt der Auftraggeber mit einer Zahlung in Verzug, wird er von der Auftragnehmerin einmalig schriftlich unter Setzung einer angemessenen Nachfrist von 7 Tagen zur Zahlung aufgefordert.
(2) Reagiert der Auftraggeber nicht innerhalb der Frist, ist die Auftragnehmerin berechtigt, sämtliche laufenden Leistungen sofort einzustellen, Zugänge zu sperren und den Vertrag fristlos aus wichtigem Grund zu kündigen.
(3) Die Auftragnehmerin behält sich vor, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe sowie eine Mahnpauschale von 40 € geltend zu machen.
4.9 Nicht rückerstattungsfähige Leistungen und Tool-Kosten
(1) Die Vergütung ist für die erbrachten Leistungen geschuldet. Eine Rückerstattung aufgrund subjektiven Nichtgefallens ist
ausgeschlossen. Gesetzliche Mängelrechte bleiben unberührt.
(2) Bereits begonnene Projektphasen sind nicht rückerstattungsfähig.
(3) Tool-Kosten, die an Drittanbieter gezahlt werden, sind
grundsätzlich nicht rückerstattungsfähig.
§ 5 Mitwirkungspflicht des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle zur Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Zugänge, Freigaben
und Inhalte rechtzeitig bereitzustellen.
(2) Verzögerungen oder Mehraufwand aufgrund fehlender oder verspäteter Mitwirkung gehen nicht zu Lasten der
Auftragnehmerin und können Auswirkungen auf Zeitplan, Ergebnisse und Vergütung haben.
(3) Der Auftraggeber stellt sicher, dass die von ihm bereitgestellten Inhalte (Texte, Bilder, Marken etc.) frei von Rechten Dritter sind. Für rechtliche Verstöße durch vom Auftraggeber bereitgestellte Inhalte haftet der Auftraggeber.
§ 6 Nutzungsrechte und Referenznennung
(1) Die Auftragnehmerin räumt dem Auftraggeber nach vollständiger Bezahlung ein einfaches, zeitlich unbeschränktes
Nutzungsrecht an den im Rahmen des Projekts erstellten Arbeitsergebnissen ein, soweit nicht anders vereinbart.
(2) Konzepte, Strategien, Vorlagen und Systeme, die die Auftragnehmerin eigenständig entwickelt hat, verbleiben im geistigen Eigentum der Auftragnehmerin und dürfen vom Auftraggeber
nicht an Dritte weitergegeben werden.
(3) Vor vollständiger Bezahlung behält die Auftragnehmerin sämtliche Nutzungsrechte an den Arbeitsergebnissen
(Eigentumsvorbehalt).
(4) Referenzrecht: Die Auftragnehmerin ist berechtigt, den Auftraggeber als Referenz auf ihrer
Website und in anderen Marketingmaterialien zu nennen und die erstellten Arbeitsergebnisse
in angemessenem Umfang als Portfolio-Beispiel darzustellen, sofern keine entgegenstehenden Geheimhaltungsinteressen
des Auftraggebers vorliegen.
§ 7 Haftung und Gewährleistung
(1) Die Auftragnehmerin haftet für Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit
haftet die Auftragnehmerin nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten); in diesem Fall ist
die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
(2) Die Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn und Folgeschäden ist – soweit gesetzlich zulässig –
ausgeschlossen.
(3) Keine Erfolgsgarantie: Die Auftragnehmerin übernimmt ausdrücklich keine Garantie für bestimmte
wirtschaftliche Ergebnisse (z. B. Umsatzsteigerungen, Reichweite, Conversion-Raten). Marketingmaßnahmen
unterliegen externen Faktoren, die außerhalb des Einflussbereichs der Auftragnehmerin liegen.
(4) Änderungen durch den Auftraggeber: Nimmt der Auftraggeber nach Übergabe der Arbeitsergebnisse
eigenmächtig Änderungen vor, erlischt jegliche Gewährleistung oder
Verantwortlichkeit der Auftragnehmerin für die Funktionstüchtigkeit und den Erfolg dieser Maßnahmen.
§ 8 Vertraulichkeit
Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen, die ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werden, nicht an Dritte weiterzugeben und nur für die Zwecke des jeweiligen Projekts zu verwenden. Diese Pflicht besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.
§ 9 Vertragslaufzeit und Kündigung
(1) Die Vertragslaufzeit ergibt sich aus der jeweiligen Projektvereinbarung. Einmalprojekte enden automatisch mit Abschluss des Projekts. Ein Retainer-Vertrag kann individuelle Mindestlaufzeiten haben, die schriftlich vereinbart werden.
(2) Verträge auf unbestimmte Zeit können mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende schriftlich (Textform genügt) gekündigt werden. Verträge mit fester Mindestlaufzeit können erst zum Ende der Mindestlaufzeit mit einer Frist von 4 Wochen gekündigt werden.
(3) Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(4) Kündigung entbindet nicht von bereits entstandenen Kosten: Im Falle einer Kündigung sind bis zum Kündigungszeitpunkt erbrachte Leistungen und entstandene Kosten vollständig zu vergüten.
(5) Preisanpassungsklausel: Die Auftragnehmerin behält sich das Recht vor, Preise für laufende Verträge mit einer Ankündigungsfrist von mindestens 30 Tagen schriftlich anzupassen.
§ 10 Datenschutz
Die Auftragnehmerin verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers ausschließlich zur Vertragserfüllung und im Einklang mit der DSGVO. Soweit die Auftragnehmerin im Rahmen des Projekts Zugang zu personenbezogenen Daten des Auftraggebers erhält, wird bei Bedarf eine gesonderte Auftragsverarbeitungsvereinbarung (AVV) geschlossen.
§ 11 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Gerichtsstand ist Kaiserslautern, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts
oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen
Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck
der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt (salvatorische Klausel).
(4) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Textform (z. B. E-Mail), sofern nicht gesetzlich eine
strengere Form vorgeschrieben ist.
(5) Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
Stand: Mai 2026
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