Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Diese AGB gelten für alle Leistungen, die von GrowVisible Consulting – Stephanie Ettah, c/o flexdienst – #20356, Kurt-Schumacher-Straße 76, 67663 Kaiserslautern, Deutschland (nachfolgend „Auftragnehmerin"), im Rahmen freiberuflicher Marketingberatung und digitaler Dienstleistungen erbracht werden.

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Bedingungen gelten für sämtliche Verträge, die zwischen der Auftragnehmerin und ihren Kunden/Kundinnen (nachfolgend „Auftraggeber") geschlossen werden.

(2) Abweichende Vereinbarungen gelten nur, wenn sie schriftlich (Textform genügt, z. B. per E-Mail) bestätigt wurden.

(3) Entgegenstehende oder abweichende AGB des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, die Auftragnehmerin stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

§ 2 Leistungsbeschreibung

(1) Die Auftragnehmerin bietet Beratung, Strategieentwicklung und operative Umsetzung im Bereich digitales Marketing – insbesondere die Konzeption und den Aufbau systembasierter Funnels (z. B. Landingpages, E-Mail-Automationen, Webdesign, SEO, Performance Marketing, Copywriting) sowie begleitende Analysen und Optimierungen.

(2) Art, Umfang, Ziele und Prioritäten der Leistung werden individuell im Projektvertrag oder per schriftlicher Vereinbarung (z. B. E-Mail, Angebot) festgelegt und können sich im Projektverlauf einvernehmlich weiterentwickeln, wenn sich neue Handlungsfelder zeigen.

(3) Die Auftragnehmerin schuldet eine fachgerechte Dienstleistung (Tätigkeitsschuld), keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg. Marketingmaßnahmen unterliegen zahlreichen externen Faktoren (Marktumfeld, Wettbewerb, Produkt-/Angebotsqualität, Budget, Mitwirkung des Auftraggebers), auf die die Auftragnehmerin keinen Einfluss hat. Prognosen, Einschätzungen oder Beispielrechnungen stellen ausdrücklich keine Garantie oder Zusicherung dar.

§ 3 Vertragsschluss und Projektvereinbarung

(1) Angebote der Auftragnehmerin sind freibleibend und unverbindlich.

(2) Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Bestätigung (Textform, z. B. E-Mail) oder durch Beginn der Leistungserbringung nach Auftragserteilung zustande.

(3) Jedes Projekt wird individuell vereinbart. Leistungsumfang, Vergütungsmodell und Zeitrahmen ergeben sich aus der jeweiligen Projektvereinbarung.

§ 4 Vergütungsmodell

Die Zusammenarbeit erfolgt stufenweise. Das Vergütungsmodell richtet sich nach der jeweiligen Projektstufe und wird individuell vereinbart. Es kommen folgende Komponenten in Betracht:

4.1 Erstgespräch (Stufe 1)
Das Erstgespräch dient der Klärung von Zielen, Ausgangslage und Potenzial. Es ist unverbindlich und kostenfrei. Ein Vertragsverhältnis entsteht hierdurch nicht.

4.2 Entdeckungsprojekt – Einmalige Pauschale (Stufe 2)
Das Entdeckungsprojekt umfasst einen klar definierten Rahmen mit konkreten Deliverables (z. B. Tracking-Setup, Funnel-Software, Analyse-Tools) – zugeschnitten auf das, was das jeweilige Projekt tatsächlich benötigt. Hierfür fällt eine einmalige Pauschale an, die vor Beginn transparent kommuniziert und erst nach ausdrücklicher Freigabe durch den Auftraggeber berechnet wird.

4.3 Performance Sprint – Erfolgsbasierte Vergütung (Stufe 3)
Im 90-Tage Performance Sprint erfolgt die Vergütung auf Provisionsbasis. Die Provision wird individuell anhand von Projektumfang, Zielsetzung und realistisch erzielbarem Potenzial vereinbart. Als Erfolg gelten ausschließlich die in der Projektvereinbarung schriftlich definierten, messbaren Ergebnisse (z. B. qualifizierte Anfragen, Neukunden, Umsatzbeitrag oder definierte KPIs). Ein Fixpreis ist in dieser Stufe nicht geschuldet.

4.4 Strategische Partnerschaft – GrowVisible Consulting Premium (Stufe 4)
Die strategische Partnerschaft ist eine laufende Zusammenarbeit, die eine gesonderte Buchung des Premium-Angebots voraussetzt. Umfang, Leistungen (z. B. permanente Optimierung, strategische Weiterentwicklung, Anpassung an Markt & Nachfrage) und Vergütung werden in einer separaten Vereinbarung individuell festgelegt.

4.5 Fälligkeit und Nachweis
Die erfolgsbasierte Vergütung wird fällig, sobald der vereinbarte Erfolg nachweisbar eingetreten ist. Der Auftraggeber ist verpflichtet, der Auftragnehmerin auf Anfrage die zur Abrechnung erforderlichen Nachweise (z. B. Umsatzzahlen, Lead-Listen) innerhalb von 14 Tagen bereitzustellen. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang zahlbar.

4.6 Anpassungen im Projektverlauf
Da sich Umfang und notwendige Maßnahmen im Verlauf zeigen können, können Pauschalen sowie erfolgsbasierte Komponenten angepasst werden. Voraussetzung ist stets: vorherige Abstimmung und schriftliche Bestätigung (z. B. per E-Mail oder Zusatzvereinbarung). Ohne Freigabe des Auftraggebers entstehen keine zusätzlichen Kosten.

4.7 Umsatzsteuer
Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet (Kleinunternehmerregelung). Alle genannten Beträge sind Endbeträge.

§ 5 Mitwirkungspflicht des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle zur Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Zugänge, Freigaben und Inhalte rechtzeitig bereitzustellen.

(2) Verzögerungen oder Mehraufwand aufgrund fehlender oder verspäteter Mitwirkung gehen nicht zu Lasten der Auftragnehmerin und können Auswirkungen auf Zeitplan, Ergebnisse und Vergütung haben.

(3) Der Auftraggeber stellt sicher, dass die von ihm bereitgestellten Inhalte (Texte, Bilder, Marken etc.) frei von Rechten Dritter sind oder die erforderlichen Nutzungsrechte vorliegen. Für Rechtsverletzungen durch vom Auftraggeber bereitgestellte Inhalte haftet der Auftraggeber.

§ 6 Nutzungsrechte und geistiges Eigentum

(1) Die Auftragnehmerin räumt dem Auftraggeber nach vollständiger Bezahlung ein einfaches, zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht an den im Rahmen des Projekts erstellten Arbeitsergebnissen ein, soweit nicht anders vereinbart.

(2) Konzepte, Strategien, Vorlagen und Systeme, die die Auftragnehmerin eigenständig entwickelt hat (z. B. Funnel-Frameworks, Templates), verbleiben im geistigen Eigentum der Auftragnehmerin und dürfen vom Auftraggeber nicht an Dritte weitergegeben werden.

(3) Vor vollständiger Bezahlung behält die Auftragnehmerin sämtliche Nutzungsrechte an den Arbeitsergebnissen (Eigentumsvorbehalt).

§ 7 Haftung

(1) Die Auftragnehmerin haftet für Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die Auftragnehmerin nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten); in diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

(2) Die Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn und Folgeschäden ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.

(3) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.

(4) Keine Erfolgsgarantie: Die Auftragnehmerin übernimmt ausdrücklich keine Garantie für bestimmte wirtschaftliche Ergebnisse (z. B. Umsatzsteigerungen, Reichweite, Conversion-Raten). Marketingmaßnahmen unterliegen externen Faktoren, die außerhalb des Einflussbereichs der Auftragnehmerin liegen.

§ 8 Vertraulichkeit

Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen, die ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werden, nicht an Dritte weiterzugeben und nur für die Zwecke des jeweiligen Projekts zu verwenden. Diese Pflicht besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.

§ 9 Vertragslaufzeit und Kündigung

(1) Die Vertragslaufzeit ergibt sich aus der jeweiligen Projektvereinbarung.

(2) Beide Parteien können den Vertrag mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende schriftlich (Textform genügt) kündigen, sofern nicht individuell etwas anderes vereinbart wurde.

(3) Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn eine Partei wesentliche Vertragspflichten trotz Mahnung nicht erfüllt.

(4) Im Falle einer Kündigung sind bis zum Kündigungszeitpunkt erbrachte Leistungen und entstandene Kosten zu vergüten. Bereits gezahlte Startpauschalen werden nicht erstattet, soweit die entsprechende Leistung bereits erbracht wurde.

§ 10 Datenschutz

Die Auftragnehmerin verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers ausschließlich zur Vertragserfüllung und im Einklang mit der DSGVO. Weitere Informationen finden sich in der Datenschutzerklärung. Soweit die Auftragnehmerin im Rahmen des Projekts Zugang zu personenbezogenen Daten des Auftraggebers erhält (z. B. Kundendaten, Analytics-Daten), wird bei Bedarf eine gesonderte Auftragsverarbeitungsvereinbarung (AVV) geschlossen.

§ 11 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(2) Gerichtsstand ist Kaiserslautern, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt (salvatorische Klausel).

(4) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Textform (z. B. E-Mail), sofern nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist.

(5) Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

Stand: 04.03.2026